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Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS)
Mindestalter: Motorräder bis 125 cm3 Hubraum dürfen ab Januar 2021 bereits ab dem 16. Altersjahr gefahren werden. Berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Spezialkategorien F, G und M.
Neu können bereits ab 15 Jahren Kleinmotorräder bis 50 cm3 (Unterkategorie Kleinmotorrad AM) und maximal 45 km/h gefahren werden (bisher 16 Jahre*)
Beim Übergang von der Kleinmotorrad-Unterkategorie A1 (ab 15 Jahren, 50 cm3) zu A1 Unterkategorie (ab 16 Jahren, 125 cm3) ist keine praktische Prüfung notwendig. Die Beschränkung auf 45 km/h wird nicht im Führerausweis eingetragen, sondern über das Geburtsdatum auf dem Führerausweis kontrolliert.
Min. Alter |
Vorhandener Ausweis | Sehtest |
Nothelferkurs | Theoretische Prüfung | VKU |
Praktische Grundschulung |
Praktische Prüfung |
15 (Spezial Kat.AM*) | keiner | ja | ja | ja | ja | 12 Std | ja |
16 | keiner | ja | ja | ja | ja | 12 Std | ja |
18 | Kat. B (Auto) | ja, falls älter 24 M | --- | --- | --- | 12 Std | --- |
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