Nothelferkurs (Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen)

Wann benötigst Du einen Nothelferkurs und wo kannst Du ihn besuchen?

Eine Bescheinigung über den Abschluss eines Kurses der lebensrettenden Sofortmassnahmen muss bei verschiedenen Kategorien im Gesuchsformular für die theoretische Prüfung beiliegen. Der Kurs darf nicht älter als sechs Jahre sein.

Der Kurs vermittelt:

  • Instruktionen über die Sicherung der Unfallstelle und die Alarmierung der Rettungskräfte.
  • Kenntnisse über die Massnahmen, die bei einer verletzten Person bis zum Einsatz ärztlicher Hilfe zur Erhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen getroffen werden müssen.
  • Kenntnisse über die richtige Lagerung der verletzten Person, die Beatmung bei Atemstillstand, die Vorkehren bei schweren Blutungen und die Grundlagen der Herzmassage.

Den Nothelferkurs brauchst Du nicht zu absolvieren,

  • wenn Du Inhaber eines Führerausweises der Kategorien A, B,  A1 oder B1 bist,
  • wenn Du ein Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt bist,
  • wenn Du zum Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis gehörst,
  • wenn Du Instruktor eines Nothelferkurses bist,
  • wenn Du den Nachweis der Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen durch eine vom ASTRA anerkannte Stelle erbringen kannst (z.B. Militär).

Den Nothelferkurs kannst Du bei Deiner Fahrschule oder an folgenden Stellen besuchen:
www.samariter.ch oder www.redcross-edu.ch