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Praktische Motorradprüfung

Was beinhaltet die praktische Prüfung Kategorie A oder A beschränkt?

Mit der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob der Gesuchsteller fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.

Verhaltensweisen im Verkehr
Die Bewerber müssen folgende Fahrübungen in normalen Verkehrsverhältnissen völlig sicher und mit der erforderlichen Vorsicht durchführen:

  • Die Sicherheitsausrüstung einstellen wie Handschuhe, Stiefel, Kleidung und Sturzhelm.
  • Den ordnungsgemässen Zustand des Nothalteschalters (sofern vorhanden), Kette und des Ölstands stichprobenartig überprüfen.
  • Die Risikofaktoren, die mit den unterschiedlichen Strassenverhältnissen zusammenhängen, unter besonderer Berücksichtigung rutschiger Verhältnisse auf Kanalabdeckungen, Strassenmarkierungen und Tramschienen beherrschen.
  • Wegfahren: geparkt oder im Verkehr, die Autobahn verlassen.
  • Auf geraden Strassen fahren; an entgegenkommenden Fahrzeugen auch an Engstellen vorbeifahren.
  • In Kurven fahren.
  • An Kreuzungen und Einmündungen heranfahren und sie überqueren.
  • Richtungswechsel: nach links und nach rechts abbiegen, oder die Fahrbahn wechseln.
  • Auffahrt auf oder Ausfahrt von Autobahnen oder Autostrassen (wenn verfügbar): Einfahrt von Beschleunigungsstreifen; Ausfahrt auf der Verzögerungsspur.
  • Überholen/vorbeifahren: Überholen anderer Fahrzeuge (soweit möglich); an parkenden und haltenden Fahrzeugen sowie an Hindernissen vorbeifahren; von anderen Fahrzeugen überholt werden (wenn angemessen).
  • Spezielle Teile der Strasse (soweit verfügbar): Kreisverkehr; Eisenbahnkreuzungen; Tram-/Bushaltestelle; Fussgängerstreifen; auf langen Steigungen aufwärts/abwärts fahren.
  • Beim Verlassen des Fahrzeugs die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen treffen.
  • Das Motorrad von seinem Ständer herunternehmen und durch seitliches Schieben ohne Motorkraft fortbewegen.
  • Das Motorrad auf seinem Ständer abstellen.
  • Mindestens zwei Fahrmanöver bei langsamer Geschwindigkeit, darin inbegriffen ein langsamer Slalom; dadurch soll ermöglicht werden, die Fähigkeit zur Bedienung der Kupplung im Zusammenhang mit der Bremse, das Halten des Gleichgewichtes, die Blickrichtung und die Sitzposition auf dem Motorrad zu überprüfen, wobei die Füsse auf den Pedalen verbleiben sollen.
  • Mindestens zwei Fahrübungen bei höherer Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h absolviert wird und ein weiteres, welches das Vermeiden eines Hindernisses bei mindestens 50 km/h beinhalten muss; dadurch soll ermöglicht werden, die Sitzposition auf dem Motorrad, die Blickrichtung, das Halten des Gleichgewichtes, die Lenkfähigkeit und die Beherrschung des Gangwechsels zu überprüfen.
  • Bremsen: mindestens zwei Bremsmanöver sollten durchgeführt werden, darin inbegriffen eine Notbremsung bei einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h; dadurch soll ermöglicht werden, die Bedienung der Vorder- und Hinterradbremse, die Blickrichtung und die Sitzposition auf dem Motorrad zu überprüfen.

Dauer der praktischen Motorradprüfung:
Die Prüfungsdauer beträg ca. 90 Minuten (zu zweit).

Beachte, dass die Prüfung nur mit dem Motorrad der jeweiligen Kategorie abgenommen werden darf.

Wie bereitest Du Dich am besten auf die praktische Prüfung vor?

Damit Du für die praktische Prüfung vorbereitet bist, ist es obligatorisch, eine praktische Grundschulung zu besuchen. Diese dauert normalerweise 12 Stunden, ausgenommen man besitzt bereits den Führerschein Kat. A1. In diesem Fall dauert die Grundschulung nur noch 6 Stunden.

Daneben bieten aber viele Fahrschulen auch noch eine weitere gezielte Ausbildung unter prüfungsähnlichen Bedingungen an. Ansonsten ist natürlich eine umfassende Fahrpraxis das Wichtigste, um an der Prüfung möglichst viel Routine zu haben.

Was geschieht, wenn die praktische Motorradprüfung nicht bestanden wird?

Wer die praktische Führerprüfung zweimal nicht besteht, wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen, wenn ein Fahrlehrer bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist.

Wer die praktische Führerprüfung dreimal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur aufgrund eines der Eignung bestätigenden Tests zugelassen werden.

Weiterbildungskurse WAB 1 und WAB 2 (Zweiphasenausbildung)

Nach der bestandenen praktischen Prüfung, müssen innerhalb von 3 Jahren die beiden Weiterbildungskurse von je 8 Stunden an zwei Kurstagen besucht werden. Wurde dieser Kurs bereits besucht (für Inhaber der Kategorie A beschränkt oder B), muss er nicht erneut besucht werden. Wenn Du bereits im Besitz eines unbefristeten Ausweises der Kat. B bist, wird Dir auch direkt nach der erfolgreichen Prüfung der Kat. A1 der unbefristete Führerausweis für die Kat. A1 ausgestellt.

Bis dahin besitzt Du den Führerausweis auf Probe, welcher 3 Jahre gültig ist. Wird der Führerausweis während dieser Zeit entzogen, verlängert sich die Frist um ein Jahr. Bei einem erneuten Verkehrsdelikt, welches zu einem Ausweisentzug führt, wird der Führerausweis auf Probe annulliert. Ein neuer Lernfahrausweis kann dann frühestens nach einem Jahr beantragt werden.

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