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Auto-Lernfahrausweis beantragen

So meldest Du Dich für den Auto-Lernfahrausweis an

Willst Du an die  theoretische Prüfung zugelassen werden, musst Du bei der Zulassungsbehörde zuerst ein Gesuch für den Auto-Lernfahrausweis einreichen. Eine Liste der kantonalen Strassenverkehrsämter findest Du hier:
Strassenverkehrsämter

Die kantonalen Gesuche für den Lernfahrausweis findest Du per Klick auf das jeweilige Wappen.

Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Fürstentum Lichtenstein Aargau Aargau Aargau

Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau Aargau

Folgende Unterlagen gehören zu diesem Gesuch:

  • Ein vollständig und wahrheitsgetreu ausgefülltes Gesuchsformular
  • Ein Sehtest, welcher nicht mehr als 24 Monate zurückliegen darf.
  • Zwei aktuelle farbige Passfotos im Format 35x45 mm
  • Eine Bescheinigung über den Abschluss eines Kurses der lebensrettenden Sofortmassnahmen ( Nothelferkurs). Der Kurs darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.

Wird das Gesuch erstmals eingereicht, musst Du persönlich bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle, dem Polizeiposten oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto vorlegen. Die zuständige Person prüft und bestätigt mit Stempel und Unterschrift Deine Identität und leitet das Gesuchsformular an die Zulassungsbehörde weiter.

Nach der korrekten Einreichung des Gesuchsformulars, kannst Du Dich für die theoretische Autoprüfung anmelden.

Mindestalter von 17 Jahren für Lernfahrausweis Personenwagen ab 1. Januar 2021

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Durch diese Verlängerung werden vor der praktischen Fahrprüfung mehr Fahrten mit Begleitung stattfinden, dies soll das Unfallrisiko minimieren. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, wird künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt. Für gewisse Berufsausbildungen ist der Führerausweis bereits mit 18 erforderlich. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.

Hast Du Jahrgang 2003? Dann ist dies Deine Sonderregelung:
Damit Du als Neu-Lenkender mit Jahrgangs 2003 die praktische Führerprüfung weiterhin mit 18 Jahren absolvieren kannst, hat der Bundesrat im Juli 2019 das Übergangsrecht ergänzt. Konkret heisst dies: Mit Jahrgang 2003 kannst Du den Lernfahrausweis der Kategorie B ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Du die Prüfung der Basistheorie bestanden hast. Diese Prüfung kannst Du frühestens im Dezember 2020 ablegen.

Wenn Du mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis im Jahr 2021 erwerben willst, musst Du ihn nicht mindestens zwölf Monate besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Die praktische Führerprüfung darfst Du ab Deinem 18. Geburtstag ablegen. Falls Du mit Jahrgang 2003, den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben willst, musst Du die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Das tiefere Mindestalter gilt auch für die Motorradkategorien
Ebenso wird das Mindestalter für die Motorradkategorien und die Aufhebung des Direkteinstiegs auf die leistungsstärksten Motorräder angepasst. Dies bedeutet, dass Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1, die in diesem Zeitpunkt zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung sofort 125-er Motorräder führen dürfen. Ab 1. Januar 2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen neu grundsätzlich unbefristet gültig.

Bereite Dich frühzeitig auf die Theorieprüfung mit den effizienten AutoDriver-Lernmittel vor

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